

Anhängerzuschlag (KraftStG § 10)
Der 
Anhängerzuschlag für die Dauer eines Jahres beträgt 373 Euro
 und ist unabhängig von der zulässigen 
Gesamtmasse des Anhängers.
(Die Möglichkeit 
des Anhängerzuschlags besteht nicht bei folgendem Zugfahrzeug oder
 Anhänger: Personenkraftwagen, Kraftrad, Wohnwagen) 
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© 2007-2020 Thomas W. W. Rode, Wendeburg, E-Mail:
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(Alle Angaben ohne Gewähr!)